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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten sablinien.at für möglichst viele Menschen gut nutzbar machen und orientieren uns an WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

sablinien.at ist nach einer technischen Selbstbewertung teilweise mit WCAG 2.2 auf Stufe AA vereinbar. Die Kernnavigation, Inhalte und eigenen Bedienelemente sind mit Tastatur nutzbar, semantisch strukturiert und berücksichtigen vergrößerte Darstellung sowie reduzierte Bewegung. Eine vollständige unabhängige Prüfung einschließlich aller assistiven Technologien ist noch ausständig.

WCAG 2.2 (öffnet in neuem Fenster)

Bekannte Einschränkungen

Folgende Bereiche können noch Barrieren enthalten:

  1. Die externe OÖVV-Fahrplanauskunft wird technisch und inhaltlich vom OÖVV bereitgestellt und kann von unseren eigenen Barrierefreiheitsmaßnahmen abweichen.
  2. Die eingebetteten Fahrgast- und Bewerbungsformulare sind noch nicht mit allen Kombinationen aus Browser, Bildschirmleseprogramm und Spracheingabe manuell geprüft.
  3. Verlinkte Dokumente und Inhalte externer Anbieter können eigene Barrieren aufweisen.
  4. Die umfassende manuelle WCAG-2.2-AA-Abnahme und ein Test mit betroffenen Nutzer:innen stehen noch aus.

Barrierefreie Alternativen

Wenn ein eingebetteter Dienst für Sie nicht nutzbar ist, unterstützen wir Sie telefonisch unter +43 7242 41626. Fahrplan- und Tarifinformationen erhalten Sie außerdem direkt beim jeweiligen Auftraggeber. Bewerbungen können nach Veröffentlichung echter Stellen auch über die dort angeführten Kontaktdaten abgestimmt werden.

KontaktmöglichkeitenAnrufen

Barriere melden

Bitte teilen Sie uns mit, welche Seite oder Funktion betroffen ist, welches Gerät und welchen Browser Sie verwenden und welche Unterstützung Sie benötigen. Wir prüfen Ihre Meldung und antworten so rasch wie möglich.

E-Mail an web@sabtours.at

Weitere Beschwerdemöglichkeit

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich bei Fragen zur Anwendung des Barrierefreiheitsgesetzes an das Sozialministeriumservice wenden.

Sozialministeriumservice (öffnet in neuem Fenster)

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. August 2026 auf Grundlage einer technischen Selbstbewertung erstellt. Sie wird nach wesentlichen Änderungen und spätestens bei der nächsten planmäßigen Prüfung aktualisiert.